Eine bessere Welt ist möglich …

Die Stifter

“Mit Fingerhüten versuchen Deutsche Stiftungen der Überflutung beizukommen, aber KEINE dreht den Hahn zu – KEINE zieht den Stöpsel.”

(Toni Aigner, Januar 2006)

Einleitung:

Es gibt unendlich viele Fördervereine und Stiftungen in Deutschland, die sich mit der Förderung von Kultur; Sport; Denkmal-, Tier- u. Naturschutz; Sozialwesen; Wissenschaft; Medizin u. a. beschäftigen. Diese z. T. privaten Engagements sind außerordentlich wertvoll für unsere Gesellschaft.

Völlig unakzeptabel finden wir den Umstand, dass es wohl keine einzige Stiftung gibt, die sich mit der Hauptschlagader aller Stiftungen beschäftigt. Mit einer Stiftung, die einen großen Teil der Missstände in Kultur; Sport; Denkmal-, Tier- u. Naturschutz; Politik; Gesellschaft etc. … auf einen Schlag zu verändern bzw. zu beseitigen versucht.

> Die wichtigste Stiftung gibt es noch NICHT.

Die gesamtgesellschaftlichen Missstände und Fehlentwicklungen finden ihren Ursprung im Unvermögen und Versagen der politischen Klasse. Unabhängig ob in Regierung oder Opposition. Die Verantwortlichen für Armut, Gewalt u. Kriminalität; für Moral- u. Werteverfall; für Arbeitslosigkeit u. Wirtschaftsschwäche; für den Zerfall unzähliger Kulturgüter u. a. sitzen in unseren Räten und Parlamenten. Und nur dort können die Gesetze und Verordnungen für eine besser funktionierende, gerechte und vor allem zukunftsfähige Gesellschaft entworfen und verabschiedet werden. NUR DORT!

Es fehlt eine Stiftung, die sich um die Zukunftsfähigkeit und den Lifestyle Deutschlands kümmert. Eine Stiftung, die politische Parteien unterstützt oder die Fundamente für deren Urgründung legt, welche sich abseits der Klientelpolitik in hohem Maße am überlieferten Geistesschatz der Weltphilosophie orientieren. Das könnte alles verändern, auch viele kleine Stiftungen automatisch überflüssig machen.

> Die wichtigste Stiftung gibt es noch NICHT.

Der Stifter wird wissen, dass ein solches Engagement seine gesellschaftliche Stellung kosten könnte, weil mit seiner Hilfe ausnahmslos alle Missstände und Fehlentwicklungen in unserer Gesellschaft angesprochen werden und für deren Veränderungen eingestanden und gekämpft wird. Aus diesem Grund hat sich wohl bisher noch kein Stifter seinen vom Volk legitimierten Ritterschlag abgeholt. Der höchste Preis …

Der Grundstein für eine bessere Weltpolitik könnte damit gelegt werden. Ein Modell, welches in nahezu allen Ländern der Erde erfolgreich angewendet werden könnte.

In fast jedem Land der Erde gibt es einen dringlichen Bedarf nach einer erfolgreicheren Politik.


„Mit Fingerhüten versuchen Deutsche Stiftungen der Überflutung beizukommen, aber KEINE dreht den Hahn zu – KEINE zieht den Stöpsel.“

Wenn man mit einem Bruchteil der 180 Millionen Euro, die für die Sanierung der Dresdner Frauenkirche aufgewendet worden, 7 Frauenkirchen im Monat (über 80 im Jahr) sanieren könnte, warum ist es dann wie es ist?

Wir wissen es …

Der Stifter verfolgt einen Zweck: Jenen und seinen. Und um keinen Preis will er seine Position gefährden. Seine gesellschaftliche Stellung, seinen Lifestyle und seinen privaten Frieden will NIEMAND zur Wahl stellen – riskieren > OPFERN.

NIEMAND.

Wie ärmlich …

Sich für den Wiederaufbau einer symbolträchtigen Kirche aus dem frühen 18. Jhd. einzusetzen, wird von den Führungsschichten bejubelt und honoriert. Die Eliten feiern sich selbst … Wer aber die Egoismen, Positionen und z. T. unrechtmäßig erworbenen Besitzstände der Führungsschichten angreift, der ist ohne deren Segen. Der wird bekämpft.

Es ist nicht erwünscht, eine oftmals fehlkonstruierte Solidargemeinschaft verändern zu wollen. Es ist nicht schick, korrupte und unfähige Amtsträger und deren Günstlinge anzugreifen und auf Veränderungen zu drängen. Nein, die Führungsstrukturen wollen ihre Besitzstände erhalten. Das zu ändern ist nicht so schick, wie z.B. die Dresdner Frauenkirche wieder aufzubauen.

Es ist nicht schick und populär ein aufrichtiger Stifter zu sein – die Welt zu verändern …

Aber es ist notwendig.

(und machbar)


Die Deutsche Stiftung Politik (DSP) ist eine Verbrauchsstiftung, welche auf einen Zeitraum von 50 Jahren angelegt ist. In diesem Zeitraum muss das angesammelte Kapital und Vermögen für den Stiftungszweck ausgegeben werden.

Die Deutsche Stiftung Politik unterstützt talentierte Menschen, Vereine, Körperschaften, Parteien, Wählergruppen und Wählervereinigungen, welche sich abseits der Klientelpolitik, in hohem Maße am überlieferten Geistesschatz der Weltphilosophie orientieren, um für dringend notwendige Reformen in Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft zu streiten. Die Deutsche Stiftung Politik steht für eine erfolgreiche Europäische Union, eine wirklich soziale Marktwirtschaft, in der Gerechtigkeit, Fairness, Solidarität, Nachhaltigkeit und Verantwortung die Grundpfeiler der Politik bilden.

Der Stiftungszweck wird ferner verwirklicht durch

  • die Förderung der politischen Bildung in allen Bevölkerungsschichten,
  • die Förderung von Charakterschulungen für Bürger, Unternehmer, Staatsdiener und Politiker,
  • die kritische Analyse aller Parteiprogramme und Schriften der Parteien,
  • die Förderung der Ausbildung von Politiker/innen zu exzellenten Staatsarchitekten,
  • die Förderung eines gesellschaftlichen Zusammenhalts,
  • die Förderung eines bunten, multikulturellen Miteinanders,
  • die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe, Solidarität und Heimatliebe,
  • die Förderung einer gerechten Wirtschafts- und Sozialordnung,
  • die Förderung von Kunst, Kultur, Sport, Vereinsleben und musischer Erziehung,
  • die Förderung des Schutzes von Natur und Umwelt, Flora und Fauna,
  • die Förderung des Erhalts, der Sanierung und der sinnvollen Nutzung unserer historisch wertvollen Bausubstanz,
  • die Förderung einer sozial gerechten und nachhaltigen Globalisierung,
  • die Erforschung und Dokumentierung weltweiter politischer Umwälzungen,
  • die Vergabe eines jährlichen Preises für herausragende Reformbemühungen.

Sie können Ihre Spende nicht steuerlich geltend machen, da die Deutsche Stiftung Politik keine anerkannte gemeinnützige Stiftung im Sinne des § 55 Absatz 1 der AO ist.


So sind die Gesetze: „Die Körperschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden, wenn sie einen gemeinnützigen Status erlangen will.“ Damit versuchen die etablierten Parteien vermutlich ihren Status zu schützen. Die mögen glauben, dass sich anständige Bürger/innen von ihrer Spendenabsicht abhalten lassen, wenn sie damit keine Steuervorteile erlangen. Wir glauben es nicht. Die Rendite, die jeder unserer Unterstützer irgendwann verbuchen wird, lässt jede entgangene Steuerersparnis zu einer Lappalie werden. Wer in uns investiert, nimmt seine Zukunftsaussichten und die seiner Nachkommen und Freunde selbst in die Hand.

Wir können damit leben, dass die Deutsche Stiftung Politik kein Steuersparmodell ist. Dafür kommt aber auch keine staatliche Stiftungsaufsicht oder Dritte in den Genuss, Ihre Daten und Stiftungsabsichten einzusehen. So bleibt jede Spenderin und jeder Spender anonym. Diesen Umstand halten wir für höchst wertvoll, wenn unsere Sympathisanten keine gesellschaftlichen oder beruflichen Nachteile erleiden sollen.

Die etablierten Parteien und ihre Profiteure wollen keine Reformen, wie wir sie anstreben. Es soll sich möglichst nicht viel ändern …

Wenn wir über die finanziellen Mittel verfügen, wird die OPD an einer der nächsten Landtagswahlen teilnehmen. Das soll unsere Feuertaufe sein. Fast möchten wir darauf wetten, dass die OPD mit dem Wahlkampf, den wir in der Schublade haben, und mit unserem Programm, eine starke Regierungsbeteiligung erlangen würde.

Helfen Sie uns, dieses Ziel zu erreichen, wird es eine politische Erneuerung geben, die ihren Weg in die Geschichtsbücher finden wird.

Wir danken Ihnen jetzt schon für Ihre Bereitschaft, unsere Politik zu unterstützen!


Ihre Spenden …

Schon kleine Beträge ab 5 Euro helfen. Zur regelmäßigen Unterstützung unserer Arbeit haben Sie auch die Möglichkeit, einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einzurichten.

Bitte denken Sie daran, Ihre Anschrift auf dem Überweisungsträger anzugeben, falls Sie eine Zuwendungsbestätigung erhalten möchten. Diese erhalten Sie spätestens zu Beginn des Folgejahres automatisch, sofern uns alle notwendigen Informationen wie Name, Adresse, bei Unternehmen die genaue Unternehmensbezeichnung, übermittelt wurden.

Spenden aus dem Ausland sind willkommen und erwünscht.

Die Deutsche Stiftung Politik (DSP) unterliegt nicht den parteienrechtlichen Regelungen des Art. 21 GG und des Parteiengesetzes. Wir sind nicht verpflichtet, Spenden ab 20.000 Euro zu veröffentlichen. Unabhängig wie hoch eine Einzelspende an die DSP ist, bleibt jede Spenderin und jeder Spender anonym. Es sei denn, dass eine Spenderin oder ein Spender ausdrücklich auf Anonymität verzichtet.


Unsere Bankverbindung:

Empfänger: Deutsche Stiftung Politik

IBAN: DE97 860 700 240 5353487 00

BIC (SWIFT): DEUT DE DBLEG

Zahlungsgrund: Spende


Alternative Spendenformen …

Es gibt viele Möglichkeiten, unsere Arbeit sinnvoll und dauerhaft zu unterstützen.

Auch wenn Sie eine Lebensversicherung haben oder eine abschließen wollen, können Sie die Deutsche Stiftung Politik als Begünstigte einsetzen.

Denken Sie daran, ein Testament zu verfassen und möchten Sie auch die Deutsche Stiftung Politik dabei bedenken? Dann wenden Sie sich doch bei Fragen an den Stiftungsvorsitzenden Toni Aigner. Alle Fragen werden selbstverständlich äußerst vertraulich behandelt.

Spenden statt Geschenke …

Ob Weihnachten, Geburtstage oder Jubiläen – alle Jahre wieder gibt es Anlässe, zu denen Geschenke gemacht werden. Wenn Sie zu denjenigen gehören, die schon alles haben, bitten Sie doch Ihre Freunde, Bekannten und Kollegen bei nächster Gelegenheit mal um eine Spende für die Deutsche Stiftung Politik anstelle eines Geschenks. So helfen Sie unsere Arbeit zu unterstützen.

Werden Sie Fördermitglied …

Wenn Ihnen unsere Reformbemühungen am Herzen liegen, dann werden Sie Fördermitglied der Deutschen Stiftung Politik. Ab einem Mitgliedsbeitrag von 10 Euro monatlich werden Sie unser Partner!

Weitersagen …

Machen Sie andere auf unsere Arbeit aufmerksam. Erzählen Sie Ihren Freunden, Verwandten oder Kollegen über uns. Auf diese Weise können wir vielleicht neue Spender, Zustifter und Förderer gewinnen und somit mehr bewegen.

Haben Sie Fragen? Wir beantworten sie gern. Sprechen Sie uns an.

Mit den besten Wünschen und Grüßen

Ihr Toni Aigner, Stiftungsvorsitzender

Die Satzung der Deutschen Stiftung Politik / World Foundation

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr

1.1. Die Stiftung führt den Namen „Deutsche Stiftung Politik / World Foundation“. Sie ist eine als Treuhandstiftung konzipierte Verbrauchsstiftung, die auf einen Zeitraum von 50 Jahren angelegt ist. In diesem Zeitraum muss das angesammelte Kapital und Vermögen für den Stiftungszweck ausgegeben sein. Die Abkürzungen lauten: Deutsche Stiftung Politik oder DSP.

1.2. Die Stiftung hat ihren Sitz in Halle an der Saale.

1.3. Das Geschäftsjahr der Stiftung beginnt am 1.2. und endet am 30.1.

§ 2 Zweck der Stiftung

2.1. Die Deutsche Stiftung Politik hat den Zweck, talentierte Menschen, Vereine, Körperschaften, Parteien, Wählergruppen und Wählervereinigungen, welche sich abseits der Klientelpolitik, in hohem Maße am überlieferten Geistesschatz der Weltphilosophie orientieren, zu unterstützen, damit dringend notwendige Reformen in Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft herbeigeführt werden können.

2.2. Die Deutsche Stiftung Politik steht für eine erfolgreiche Europäische Union und eine soziale Marktwirtschaft, in der Gerechtigkeit, Fairness, Solidarität, Nachhaltigkeit und Verantwortung die Grundpfeiler der Politik bilden. „Einer für alle – alle für einen.“

2.3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2.4. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.5. Der Stiftungszweck wird ferner verwirklicht durch

  • die Förderung der politischen Bildung in allen Bevölkerungsschichten,
  • die Förderung von Charakterschulungen für Bürger, Unternehmer, Staatsdiener und Politiker,
  • die kritische Analyse aller Parteiprogramme und Schriften der Parteien,
  • die Förderung der Ausbildung von Politiker/innen zu exzellenten Staatsarchitekten,
  • die Förderung eines gesellschaftlichen Zusammenhalts,
  • die Förderung eines bunten, multikulturellen Miteinanders,
  • die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe, Solidarität und Heimatliebe,
  • die Förderung einer gerechten Wirtschafts- und Sozialordnung,
  • die Förderung von Kunst, Kultur, Sport, Vereinsleben und musischer Erziehung,
  • die Förderung des Schutzes von Natur und Umwelt, Flora und Fauna,
  • die Förderung des Erhalts, der Sanierung und der sinnvollen Nutzung unserer historisch wertvollen Bausubstanz,
  • die Förderung einer sozial gerechten und nachhaltigen Globalisierung,
  • die Erforschung und Dokumentierung weltweiter politischer Umwälzungen,
  • die Vergabe eines jährlichen Preises für herausragende Reformbemühungen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

3.1. Die Deutsche Stiftung Politik verfolgt zwar ausschließlich gemeinnützige Zwecke, erhält aber aufgrund der Gesetzgebung des § 55 der Abgabenordnung (AO) „Die Körperschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“, keinen gemeinnützigen Status. So schützen sich die großen Parteien vor missliebigen Reformkräften. Es soll sich möglichst nicht viel ändern …

3.2. Deutsche Stiftungen dürfen zwar die Fehlleistungen der etablierten Parteien lindern helfen; Ungerechtigkeiten, Missstände und Elend bekämpfen, aber keine reformfreudigen Kleinparteien unterstützen, wenn sie einen gemeinnützigen Status bekommen wollen. Mit dieser Benachteiligung müssen wir leben. Spenden, Zustiftungen und Zuwendungen an die Deutsche Stiftung Politik können demnach nicht steuerlich geltend gemacht werden, da die Deutsche Stiftung Politik keine anerkannte gemeinnützige Stiftung im Sinne des § 55 der AO ist.

3.3. Die Deutsche Stiftung Politik ist kein Steuersparmodell. Dafür kommt aber auch keine staatliche Stiftungsaufsicht oder Dritte in den Genuss, Ihre Daten und Stiftungsabsichten einzusehen. So bleibt jede Spenderin und jeder Spender anonym.

§ 4 Stiftungsvermögen

4.1. Das Vermögen der Stiftung besteht aus Zustiftungen, Vermögenserträgen, Erbschaften, Zuwendungen und Spenden.

4.2. Dem Stiftungsvermögen wachsen eventuelle weitere Zuwendungen der Stifter oder Dritter zu, die dazu ausdrücklich bestimmt sind (Zustiftungen). Die Stiftung darf diese Zustiftungen und andere Zuwendungen sowie Spenden annehmen. Andere Zuwendungen und Spenden dürfen dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.

4.3. Über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet der Vorstand.

4.4. Die Stiftungsmittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

4.5. Die Stiftung kann ihre Mittel auch anderen Körperschaften zur Verwendung für die in § 2 genannten Zwecke zuwenden.

4.6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung nicht entsprechen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4.7. Rücklagen dürfen gebildet werden, soweit dies steuerlich im Rahmen der Gesetze gestattet ist. Die Stiftung kann ihre Mittel auch ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, um konkrete Stiftungsvorhaben zu realisieren.

4.8. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.

§ 5 Organe der Stiftung

5.1. Das Organ der Stiftung ist der Vorstand.

5.2. Mitglieder der Organe können nur Personen werden, die mit den Zielen der Stiftung übereinstimmen und für deren Erreichung und Umsetzung aktiv eintreten.

5.3. Die Amtszeit in den Organen der Stiftung beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig, wenn ein Mitglied durchweg herausragende Stiftungsarbeit leistet.

5.4. Nachgewiesene Auslagen können auf Antrag in angemessenem Umfang ersetzt oder durch eine vom Vorstand bewilligte angemessene Aufwandspauschale kompensiert werden.

5.5. In begründeten Ausnahmen kann einem Stiftungsmitglied über die Aufwandspauschale nach Abs. 4 hinaus eine angemessene Vergütung durch den Stiftungsvorstand genehmiget werden, wenn für die Stiftung besondere Leistungen erbracht werden.

5.6. Die Mitglieder der Stiftungsorgane haften gegenüber der Stiftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit mit ihrem Vermögen.

§ 6 Vorstand

6.1. Der Vorstand besteht aus einer Person (Geschäftsführender Vorstand).

6.2. Der Stifter gehört dem Vorstand auf Lebenszeit an. Zu seinen Lebzeiten ist der Stifter Vorsitzender des Vorstandes und bestellt auch den stellvertretenden Vorsitzenden und die anderen Vorstandsmitglieder. Der Stifter ist berechtigt, das Amt jederzeit niederzulegen.

6.3. Für die Wahl des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds steht dem Vorsitzenden des Vorstandes das alleinige Vorschlagsrecht zu.

6.4. Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Kuratoriums teil.

6.5. Ein Vorstandsmitglied darf nicht gleichzeitig Mitglied des Kuratoriums sein.

6.6. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

§ 7 Aufgaben des Vorstandes

7.1. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Mitglieder der untergeordneten Organe können vom Vorstand widerrufliche und beschränkte Vollmachten für die Erledigung der Alltagsgeschäfte erhalten.

7.2. Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe dieser Satzung in eigener Verantwortung. Der Vorstand ist zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel verpflichtet.

7.3. Der Vorstand überwacht die Vermögensverwaltung und Geschäftsführung. Er ist berechtigt, den untergeordneten Organen Weisungen zu erteilen und sich von den Organen über alle Angelegenheiten der Vermögensverwaltung und der Geschäftsführung auch außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung informieren zu lassen.

7.4. Der Vorstand hat die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung aufzuzeichnen und die Belege zu sammeln. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres sind Aufstellungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen sowie ein Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks zu fertigen.

7.5. Der Vorstand hat im ersten Viertel des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht aufzustellen.

§ 8 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung des Vorstands

8.1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Mitglied anwesend ist.

8.2. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

8.3. Sitzungen des Vorstandes werden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, abgehalten.

8.4. Über die Sitzungen des Vorstands ist ein Protokoll aufzunehmen.

§ 09 Kuratorium, Aufgaben

9.1. Die Stiftung wird zur gegebenen Zeit ein Kuratorium einrichten. Dem Kuratorium können angehören: Stifter, Zustifter, Zuwender, Spender sowie weitere Persönlichkeiten, die sich um das Anliegen der Stiftung verdient gemacht haben und dem Stiftungszweck in besonderer Weise dienen wollen.

9.2. Das Kuratorium hat die Arbeit des Vorstandes zu überwachen und ihn zu beraten. Es genehmigt auf Vorschlag des Vorstandes die mittel- bis langfristige Planung der Stiftungsarbeit und ihre Finanzierung sowie schwerwiegende Änderungen der Stiftungspolitik.

9.3. Das Kuratorium genehmigt jährlich den vom Vorstand beschlossenen Haushaltsplan, der die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung enthält. Es ist vom Vorstand über wichtige Entscheidungen zu unterrichten, die das Stiftungsvermögen betreffen.

9.4. Das Kuratorium hat den Jahresabschluss zu überprüfen und über die Entlastung des Vorstands zu beschließen. Es bestellt dazu auf Vorschlag des Vorstands zwei unabhängige Rechnungsprüfer auf die Dauer von vier Jahren. Es kann sie einzeln oder gemeinsam mit einer Zweidrittelmehrheit aller Kuratoriumsmitglieder abberufen. Der Bericht der Rechnungsprüfer ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss dem Kuratorium vorzulegen. Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ der Stiftung angehören.

9.5. Die Mitglieder des ersten Kuratoriums werden vom Stifter berufen.

9.6. Ein Kuratoriumsmitglied darf nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstandes sein.

9.7. Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung.

§ 10 Wirtschaftsführung

Die Stiftung stellt rechtzeitig vor Beginn des Geschäftsjahres einen Wirtschaftsplan auf. Der Wirtschaftsplan wird in einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung geführt, in der Vermögen und Verbindlichkeiten darzustellen sind. Wesentliche Annahmen des Wirtschaftsplanes sind im Rahmen einer Kommentierung zu begründen und Entwicklungen zu erläutern.

§ 11 Auflösung der Stiftung, Satzungsänderungen, Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung

11.1. Wird die Erfüllung des Stiftungszweckes gemäß § 2 unmöglich oder erscheint sie angesichts wesentlicher Veränderungen der Verhältnisse nicht mehr sinnvoll, so kann der Stiftungsvorstand einen neuen Zweck geben oder die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Auflösung der Stiftung beschließen.

11.2. Die Auflösung der Stiftung, die Übertragung des Stiftungsvermögens, die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung und Satzungsänderungen, insbesondere die Änderung des Stiftungszwecks, bedürfen jeweils eines einstimmigen Beschlusses des Stiftungsvorstandes und des Kuratoriums.

§ 12 Anfall des Stiftungsvermögens

Im Falle der Auflösung der Stiftung fällt das Vermögen der Stiftung an den WWF Deutschland, der es im Sinne seiner Satzung zu verwenden hat.

Diese Satzung tritt am 4. Februar 2010 in Kraft.
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admin 3. Oktober 2010 Allgemein Keine Kommentare

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